Rechtsprechung
   VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45687
VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13 (https://dejure.org/2014,45687)
VG Schwerin, Entscheidung vom 20.11.2014 - 4 A 887/13 (https://dejure.org/2014,45687)
VG Schwerin, Entscheidung vom 20. November 2014 - 4 A 887/13 (https://dejure.org/2014,45687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,45687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Keine Reduzierung des Behältervolumens bei unterdurchschnittlichem Abfallanfall

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07

    Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach

    Auszug aus VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13
    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (BVerwG, Beschl. v. 19. Dez. 2007 - 7 BN 6/07 -, juris, Rn. 8 m. w. N.; OVG M-V, Beschl. v. 2. Okt. 2008 - 3 M 108/08 -, hier zitiert aus juris, Rn. 41).

    Herausgegriffen als das ranghöchste nationale Gesetz verlangt namentlich Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht, dass bei einer staatlichen Maßnahme die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 -, BVerfGE 110, 412, 436 m. w. N., hier zitiert aus juris, Rn. 71; weitere Nachweise, auch zur ebensolchen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, bei Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 3 Rn. 15; ebenso ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 7 BN 6.07 -, zitiert aus juris, Rn. 8 m. w. N.), auch nicht im Rahmen der Anwendung von (Teil-) Befreiungstatbeständen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08

    Anzahl der Abfallbehälter; Zweitwohnung; Befreiung; Melderegister

    Auszug aus VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13
    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (BVerwG, Beschl. v. 19. Dez. 2007 - 7 BN 6/07 -, juris, Rn. 8 m. w. N.; OVG M-V, Beschl. v. 2. Okt. 2008 - 3 M 108/08 -, hier zitiert aus juris, Rn. 41).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13
    Herausgegriffen als das ranghöchste nationale Gesetz verlangt namentlich Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht, dass bei einer staatlichen Maßnahme die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 -, BVerfGE 110, 412, 436 m. w. N., hier zitiert aus juris, Rn. 71; weitere Nachweise, auch zur ebensolchen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, bei Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 3 Rn. 15; ebenso ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 7 BN 6.07 -, zitiert aus juris, Rn. 8 m. w. N.), auch nicht im Rahmen der Anwendung von (Teil-) Befreiungstatbeständen.
  • VG Köln, 24.09.2013 - 14 K 795/12

    Mindestvolumen für Restmüllbehälter von 7,5 l pro Person und Woche kann

    Auszug aus VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13
    Es ist rechtlich erlaubt, dass die Gemeinde bei der Zuteilung des Behältervolumens im Rahmen ihres weit reichenden Organisationsermessens allgemeine Durchschnittswerte sowohl für den Ansatz des zu erwartenden Abfalls als auch für die Bereithaltung von Behältergrößen zugrunde legen darf und nicht verpflichtet ist, den Müllanfall in jedem einzelnen Haushalt zu ermitteln und diesem konkreten Müllanfall ein individuelles Behältervolumen zuzuweisen (VG Köln, Urt. v. 24. Sept. 2013 - 14 K 795/12 -, juris, Rn. 14 m. w. N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung in Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88

    MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren

    Auszug aus VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13
    Dieser eingeschränkten Überprüfungsbefugnis unterliegen auch etwaige in der Satzung manifestierte Zielvorstellungen (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschl. v. 19. Febr. 1990 - 10 S 3608/88 - NVwZ-RR 1990, 461, der davon ausgeht, dass die Anschlusspflichtigen durch den Zwang zur satzungsgemäß vorgesehenen Benutzung von Normmülltonnen mit bis zu 240 Litern Füllraum [Müllgroßbehältern] nicht in verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen, insbesondere Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG, verletzt werden).
  • VGH Bayern, 11.05.1988 - 4 B 86.2556

    110-Liter-Mülltonne für Einpersonenhaushalt

    Auszug aus VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13
    Das Einsammeln des Abfalls in größeren Behältern kann in den Grenzen des Satzungsermessens als zweckmäßige Lösung vorgesehen werden, da es einen Rationalisierungseffekt mit sich bringt und offensichtlich sowohl zur Beschleunigung der Arbeitsvorgänge als auch zur Einsparung von Gerät und Personal und damit zu einer Kostensenkung führt (vgl. auch VGH München, Urt. v. 11. Mai 1988 - 4 B 86.2556 - NVwZ 1989, 179, wonach es keinen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip darstellt, wenn auch für Ein-Personen-Haushalte von einer Abfallbeseitigungssatzung eine 110-l-Mülltonne als kleinstes Abfallbehältnis vorgeschrieben wird).
  • VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 K 3906/08

    Mindest-Restmüllvolumen

    Auszug aus VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13
    Insofern ist es rechtlich erlaubt und geboten, die Menge des zu erwartenden Abfalls durch Richtwerte pauschalierend zu quantifizieren und danach die Behältergröße für den einzelnen Haushalt nur noch eingeschränkt flexibel zu bestimmen (nicht rechtskräftiges Urteil des Gerichts v. 28. Juni 2012 - 4 A 327/12 - S. 13 des amtlichen Umdrucks unter Hinweis auf VG Arnsberg, Urt. v. 31. August 2009 - 14 K 3906/08 -, juris, Rn. 18 und 23 m. w. N.).
  • VG Schwerin, 11.03.2010 - 4 A 1240/09

    Teilumfängliche Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

    Auszug aus VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13
    Zum (teilweisen bis vollständigen) Befreiungsanspruch auf dem Gebiet des Anschluss- und Benutzungszwangs der öffentlichen Einrichtung der Abfallentsorgung hat das Gericht bereits in seinem rechtskräftigen Urteil vom 11. März 2010 in der Sache 4 A 1240/09 (bei allerdings melderechtlich vier bzw. sechs Personen auf dem dortigen Wohngrundstück und einem anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) insoweit Folgendes ausgeführt:.
  • VG Schwerin, 09.06.2005 - 4 A 2800/04
    Auszug aus VG Schwerin, 20.11.2014 - 4 A 887/13
    Es werde auf die Entscheidung des Gerichts in seinem Urteil vom 9. Juni 2005 in der Sache 4 A 2800/04 verwiesen, welche sich zu einem vergleichbaren Fall verhalten habe.
  • VG Cottbus, 17.11.2016 - 4 K 238/14

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Der Beklagte ist aber nicht verpflichtet, für jedes rechnerisch erforderliche Müllvolumen einen entsprechenden Abfallbehälter und/oder Abholrhythmus vorzuhalten (vgl. VG Köln, Urt. v. 24. Sept. 2013, a. a. O., Rn. 23; VG Schwerin, Urteil vom 20. November 2014 -4 A 887/13-, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht